Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass der Patient die von ihm benötigte Hilfe und Unterstützung bekommt. Dabei geht es zum einen darum zu gewährleisten, dass der Patient die optimale Versorgung erhält. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch optimal für diesen Zweck genutzt werden. Die regelmäßig stattfindenden Beratungen sollen die beste Versorgung gewährleisten und außerdem verhindern dass es zur Vernachlässigung kommen kann. Denn nur durch regelmäßige Beratungsgespräche ist es möglich die Versorgung schnell anzupassen wenn die Bedürfnisse sich verändern. Daher sind sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben.
Was müssen Sie wissen?
Für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich.
Für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.
Auch als Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sie alle sechs Monate in Anspruch nehmen. Und ebenso können sich Bedürftige, die Pflegesachleistung beziehen halbjährlich beraten lassen. Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Beratung allerdings Pflicht. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen.
Bevor es soweit kommt, machen wir mit Ihnen gerne einen Termin nach Ihren Wünschen aus!
Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass der Patient die von ihm benötigte Hilfe und Unterstützung bekommt. Dabei geht es zum einen darum zu gewährleisten, dass der Patient die optimale Versorgung erhält. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch optimal für diesen Zweck genutzt werden. Die regelmäßig stattfindenden Beratungen sollen die beste Versorgung gewährleisten und außerdem verhindern dass es zur Vernachlässigung kommen kann. Denn nur durch regelmäßige Beratungsgespräche ist es möglich die Versorgung schnell anzupassen wenn die Bedürfnisse sich verändern. Daher sind sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben.
Was müssen Sie wissen?
Für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich.
Für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.
Auch als Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sie alle sechs Monate in Anspruch nehmen. Und ebenso können sich Bedürftige, die Pflegesachleistung beziehen halbjährlich beraten lassen. Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Beratung allerdings Pflicht. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen.
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Ihre Ansprechpartnerin
Silvia Schützmann
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